Unsere Verhinderungspflege für Sie
Besonders wichtig für pflegende Angehörige!
Wenn Sie selber ausfallen, bietet die Verhinderungspflege die Möglichkeit, Sie zu entlasten.
Wir übernehmen die Betreuung Ihres Angehörigen Stundenweise. Sie müssen zum Arzt, erhalten eine Einladung oder fahren in Urlaub.
Bei erstmaligem Anspruch muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben (Vorauspflege).
Den Beginn der Pflege in häuslicher Umgebung (tatsächlicher Pflegestartzeitpunkt) setzen die meisten Pflegekassen mit der Einstufung in der Pflegeversicherung gleich.
Bei der Erstbegutachtung durch den MDK ist es daher empfehlenswert auf den Beginn der Pflegebedürftigkeit hinzuweisen, auch wenn dieser schon mehrere Monate zurückliegt. Somit besteht der Anspruch auf Ersatzpflege schon deutlich eher.
Kontaktieren Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Senden Sie uns Ihre Anfrage gerne im voraus über unser Kontaktformular.