Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SWW GmbH – Haushalt und Betreuung
§ 1 Leistungen
(1) Der Dienstleister erbringt Leistungen zur Unterstützung im Alltag (Betreuung und Entlastungsleistungen). Die jeweils verabredete(n) Leistung(en) werden in der Leistungsvereinbarung (Anlage 1) eines abzuschließenden Vertrages schriftlich vereinbart.
(2) Änderungen des Leistungsumfangs können jederzeit vereinbart werden. Sie werden jeweils in der Leistungsvereinbarung vermerkt und von der Kundin / dem Kunden abgezeichnet.
§ 2 Grundlagen der Vergütung
(1) Die Entgelte der Leistungen nach § 1 ergeben sich aus der Preisliste (Anlage 2) eines abzuschließenden Vertrages.
(2) Der Dienstleister ist berechtigt, Entgelte für die Leistungen nach § 1 anzupassen, wenn sich die Kalkulationsgrundlagen und die daraus sich ergebenden Vergütungen ändern. Entsprechende Vergütungsanpassungen sind seitens des Dienstleisters der Kundin / des Kunden spätestens 4 Wochen vor Inkrafttreten des neuen Entgeltes anzukündigen. Ist die Kundin / der Kunde nicht bereit, die neue Vergütung zu akzeptieren, so hat sie/er ein Sonderkündigungsrecht.
§ 3 Abrechnung der Leistungen
(1) Die Kundin / der Kunde erhält nach jedem Einsatz einen vom Dienstleistenden unterschriebenen Kundenbeleg, auf dem die erbrachten Leistungen dokumentiert sind. Die Kundin / der Kunde hat die auf dem Kundenbeleg dokumentierten Leistungen zu kontrollieren und die Durchführung schriftlich zu bestätigen.
(2) Der Dienstleister erstellt auf Grundlage der Kundenbelege am Anfang des Monats für die im Vormonat erbrachten Leistungen eine Rechnung.
(3) Der Rechnungsbetrag ist spätestens Fünf Werktage nach Rechnungserstellung fällig, es ist auf das Konto des Einrichtungsträgers zu überweisen. Die Bankverbindung wird im abgeschlossenen Vertrag mitgeteilt.
(4) Die Kundin / der Kunde kann eine Einzugsermächtigung erteilen. In dem Fall, dass die Kundin / der Kunde dem Dienstleister eine Einzugsermächtigung erteilt, zieht dieser den Rechnungsbetrag zum jeweiligen 15. des Folgemonats ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.
§ 4 Mitwirkungsverpflichtung
Wird ein vereinbarter Einsatz, der aus von der Kundin / dem Kunden zu vertretenden Gründen ausfallen muss, nicht spätestens 24 Stunden vor dem Einsatzzeitpunkt abgesagt, kann der Dienstleister die für den Einsatz vereinbarte Vergütung von der Kundin / dem Kunden verlangen, jedoch nur in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
§ 5 Datenschutz und Schweigepflicht
Der Dienstleister ist zur Verschwiegenheit sowie zur Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet.
§ 6 Beendigung, Kündigung, Ruhen des Vertrages
(1) Ein vereinbarter Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und endet durch Kündigung oder Tod der Leistungsnehmerin / des Leistungsnehmers.
(2) Die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
(3) Der Pflegedienst kann den Pflegevertrag mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.
(4) Darüber hinaus kann der Pflegedienst den Pflegevertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einer dauerhaften stationären Unterbringung der Leistungsnehmerin / des Leistungsnehmers oder wenn die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer mit der Begleichung der Rechnungen von mehr als zwei Kalendermonaten in Verzug ist.
(5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
(6) Bei vorübergehendem stationärem oder teilstationärem Aufenthalt ruhen die Rechte und Pflichten aus dem vereinbarten Vertrag.
§ 7 Haftung
Der Dienstleister haftet gegenüber der Kundin / dem Kunden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Der Dienstleister stellt sicher, dass die erforderlichen Versicherungen in ausreichender Höhe abgeschlossen sind.
§ 8 Beschwerderecht
Die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer hat Anspruch darauf, dass der Selbständige Dienstleister das von der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW für ihre Mitglieder in einer Selbstverpflichtung (Anlage 3 eines abgeschlossenen Vertrages) festgelegte interne und externe Beschwerdemanagement gewährleistet. In der Anlage 4 zu einem abgeschlossenen Vertrag sind Informationen, Anschriften und Telefonnummern aufgelistet, an die sich die Leistungsnehmerin / der Leistungsnehmer mit Beschwerden wenden kann. Die Anlage ist Bestandteil des Vertrages.
SWW GmbH
Haushalt und Betreuung
Manforterstr. 72
51373 Leverkusen
Stand: 27.04.2021